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FAQ Abwassergebühren
Abwassergebühren ab 2027: Das wichtigste für Sie im Überblick
Ab dem 01. Januar 2027 werden die Abwassergebühren in Peine erhöht. Für einen durchschnittlichen Haushalt bedeutet das eine Veränderung von rund 5,60 Euro im Monat.
Warum ist dieser Schritt notwendig und was genau ändert sich für Sie als Bürgerin und Bürger? Die Antworten auf diese und weitere Fragen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Was ändert sich für mich als Bürgerin oder Bürger?
Ab dem 1. Januar 2027 müssen sich die Haushalte in Peine auf höhere Abwassergebühren einstellen.
- Schmutzwassergebühr: Steigt von bisher 3,41 Euro auf 3,98 Euro pro Kubikmeter.
- Niederschlagswassergebühr (Regenwasser von versiegelten Flächen wie Dächern oder Einfahrten): Steigt von bisher 5,30 Euro auf 5,90 Euro pro zehn Quadratmeter.
- Grundgebühr: Die jährliche Grundgebühr bleibt für Sie stabil.
Wie stark wirkt sich die Erhöhung konkret auf meinen Geldbeutel aus?
Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von rund 100 Kubikmetern Wasser bedeutet die Anpassung eine Mehrbelastung von ca. 5,60 Euro pro Monat.
Warum müssen die Gebühren erhöht werden?
Für die Steigerung gibt es im Wesentlichen zwei Gründe:
- Steigende Plankosten: Im zweijährigen Kalkulationszeitraum steigen die Gesamtkosten im Schmutz- und Niederschlagswasserbereich um 1,9 Millionen Euro (7,8 %). Ursachen hierfür sind gestiegene Personalkosten, Preissteigerungen bei Material und Dienstleistungen sowie höhere Abschreibungen durch notwendige Investitionen.
- Ausgleich von Unterdeckungen: Aus den vergangenen Jahren hat sich eine Gebührenunterdeckung von 594.000 Euro angehäuft, die nun gesetzlich vorgeschrieben nachgeholt werden muss.
In welche Projekte fließt das Geld der Bürger?
Die Stadtentwässerung investiert massiv in die Zukunftsfähigkeit und Ausfallsicherheit der Peiner Infrastruktur. Zu den wichtigsten Projekten gehören:
- Neubau der Faulgasanlage (ca. 16 Mio. Euro): Die aktuelle Anlage stammt aus den 1960er-Jahren und hat das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht. Der Neubau erfolgt zwischen 2027 und 2029.
- Neues Blockheizkraftwerk (ca. 1,35 Mio. Euro): Seit Mitte 2026 im Bau, um die Eigenstromerzeugung der Kläranlage zu optimieren.
- Notbetriebskonzept: Ausstattung der Hauptpumpstationen mit stationären Notstromaggregaten, um die Entsorgung auch bei Stromausfällen zu sichern.
- Neue Pumpstation: Entsteht ab 2027 am Lehmkuhlenweg.
Warum kann man die Investitionen nicht verschieben, um Kosten zu sparen?
Viele der Anlagen stammen aus den 1960er-Jahren. Wenn wir jetzt nicht investieren, wird es später deutlich teurer. Die Investitionen sind zwingend notwendig, um eine zuverlässige, umweltgerechte und gesetzeskonforme Abwasserbeseitigung auch für die Zukunft zu garantieren.
Wer zahlt für das Regenwasser, das von öffentlichen Straßen abfließt?
Diese Kosten werden nicht auf die Bürgerinnen und Bürger umgelegt. Den Kostenanteil für die Ableitung des Niederschlagswassers von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in Höhe von rund 3,7 Millionen Euro trägt die Stadt Peine selbst.
Wer kontrolliert, ob die Gebührenerhöhung gerechtfertigt ist?
Die Erhöhung basiert auf dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz und dem Kostendeckungsprinzip. Das bedeutet: Die Stadtentwässerung darf weder Gewinne erzielen noch dauerhafte Verluste machen. Weichen die realen Kosten von den Schätzungen ab, wird dies in der Folgeperiode ausgeglichen. Die aktuelle Kalkulation wurde vom kaufmännischen Betriebsführer Stadtwerke Peine im Auftrag der Stadtentwässerung Peine erstellt und von der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (IVC AG) geprüft und finalisiert.
Wie stehen die Abwassergebühren in Peine im Vergleich zu Nachbargemeinden da?
Auch nach der Anpassung liegen die Abwassergebühren in Peine im regionalen Mittelfeld des Landkreises Peine. Ein detaillierter Vergleich ist in der öffentlich zugänglichen Beschlussvorlage im Ratsinformationssystem der Stadt einsehbar.
Wann wird die Erhöhung endgültig beschlossen?
Der Betriebsausschuss hat die Erhöhung am 2. September 2026 empfohlen. Der weitere Fahrplan sieht wie folgt aus:
16. September 2026: Beratung im Finanzausschuss
21. September 2026: Beratung im Verwaltungsausschuss
24. September 2026: Abschließende Entscheidung und Beschluss durch den Rat der Stadt Peine.
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