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Abnahme von Entwässerungsanlagen
Jede neu erstellte oder sanierte Entwässerungsanlage für Grundstücke muss von der Stadtentwässerung Peine (SEP) abgenommen werden. Die Abnahme findet in jedem Fall statt, bevor die Anlage in Betrieb geht.
Die Abnahme erfolgt als Sichtkontrolle der Grundleitungen im offenen Rohrgraben und als Wasser- oder Luftdruckprüfung bei verfüllten Rohrgräben.
- Die Sichtabnahme betrifft die Grundleitungen innerhalb des Gebäudes, unter der Sohlplatte oder Kellersohlplatte und außerhalb des Gebäudes bis zu den Übergabeschächten. Sie kann in mehreren Schritten durchgeführt werden. Das ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn Grundleitungen für Schmutz- und Niederschlagswasser in unterschiedlichen Tiefenlagen verlegt werden müssen, sodass eine Teilverfüllung des gemeinsamen Leitungsgrabens erforderlich ist.
- Die » Dichtheitsprüfung der neu hergestellten Entwässerungsanlage für Ihr Grundstück wird nach der DIN EN 1610 ausgeführt und ist Bestandteil einer Endabnahme.
Bitte vereinbaren Sie mit unserem Team Grundstücksentwässerung einen Termin für die Abnahme. Dabei erläutern wir Ihnen gern, was für die Abnahme vorzubereiten ist. Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser müssen Sie nicht zur Abnahme anmelden.
Kontakt Grundstücksentwässerung
Sie haben Fragen? Bitte kontaktieren Sie uns unter
Grundstuecksentwaesserung@stadtentwaesserung-peine.de
Anträge und Formulare
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Für Ihre Vorhaben als Bauherr oder Grundstückseigentümer finden Sie alle relevanten Anträge und Formulare in unserem Download-Bereich. Für Rückfragen können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren unter 05171 46-0.
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