Sehr geehrter Besucher,

Sie nutzen eine veraltete Browserversion. Damit Ihnen alle Informationen unserer Homepage uneingeschränkt und in nutzerfreundlicher Darstellung zugänglich sind, empfehlen wir Ihnen, die aktuelle Browserversion herunterzulassen.

Informationen für Bauherren

Sie wollen in Peine bauen?

Bevor Sie an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden können, benötigen wir von Ihnen einige Unterlagen. Zunächst müssen Sie einen Entwässerungsantrag ausfüllen. Diesem sind verschiedene Dokumente beizufügen. In unserem » Download-Bereich haben wir für Sie die erforderlichen Antragsunterlagen für gewerbliche Kunden zusammengestellt. Neben dem Entwässerungsantrag nach dem örtlichen Satzungsrecht und den verschiedenen Anlagen zur Entwässerungsgenehmigung müssen Sie für Einleitungen aus Industrie- und Gewerbebetrieben nach Abwasserbeseitigungssatzung eine Beschreibung des Betriebes vorlegen. Diese umfasst Art und Umfang der Produktion sowie Angaben über Abwasserinhaltsstoffe. 

 

Für gewerbliche und industrielle Betriebe, deren Produktion unter die Abwasserherkunftsbereiche Nr. 2 bis Nr. 57 der » Abwasserverordnung (AbwV) fällt, ist zusätzlich zum Entwässerungsantrag ein Einleitungsantrag nach Wasserrecht für das „Einleiten von Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage für Schmutzwasser“ zu stellen.

 

Achtung: In einigen Fällen kann die Bearbeitung Ihres Antrages zeitaufwendiger sein. Deshalb sollten Sie den Antrag mindestens vier Wochen vor dem geplanten Herstellungsbeginn bei uns einreichen.

Dokumente zum downloaden



An- und Umbauten

Wenn Sie einen An- oder Umbau auf Ihrem Grundstück planen, erhalten Sie bei uns Rat und Hilfe. So können wir für Sie – soweit vorhanden – Entwässerungspläne aus der sogenannten Hausakte Ihres Grundstücks einsehen und Pläne kopieren. Ob Sie für Ihre Baumaßnahme einen Entwässerungsantrag stellen müssen, das Anzeigeverfahren oder das vereinfachte Antragsverfahren anwenden können, erläutern Ihnen die Mitarbeiter unserer Grundstücksentwässerung gern.

 

Abnahme und Inbetriebnahme

Sichtabnahmen für Grundstücksentwässerungsanlagen erfolgen im Stadtgebiet von Peine im offenen Rohrgraben. Abnahmetermine stimmen Sie als Bauherr bitte mindestens 48 Stunden vorher mit unseren Mitarbeitern der Grundstücksentwässerung ab.

 

Übrigens: Auch Grund- und Sammelleitungen für Niederschlagswasser unterliegen bei der Stadtentwässerung Peine der satzungsmäßigen Abnahmepflicht.

 

Die Schmutzwasserentwässerungsanlage auf Ihrem Grundstück darf erst nach erfolgreicher Dichtheitsprüfung in Betrieb genommen werden. Dieses gilt auch für die Niederschlagswasserentwässerung auf Ihrem Grundstück, wenn diese in einem durch Mischwasserkanalisation entwässerten Gebiet liegt.

 

Bei Industrie- und Gewerbebetrieben können neben Rohrleitungen und Schächten auch Abwasserreinigungsanlagen (ARA) sowie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Bestandteil der Grundstücksentwässerungsanlage sein.

 

Die Stadtentwässerung Peine darf im Rahmen des Satzungsrechts nur Abwasserreinigungsanlagen genehmigen, für die eine baurechtliche Zulassung besteht. Sonderanlagen der Abwasserbehandlung sind von der » Unteren Wasserbehörde, dem Landkreis Peine, zu genehmigen. Genehmigungsbehörde für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist das » Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig. Für die Entwässerungsgenehmigung ist daher auch die Genehmigung für die in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaute ARA notwendig.

 

Weiterhin dürfen ARA für gewerbliche und industrielle Abwässer nur nach erfolgreicher Prüfung durch fachkundige Personen in Betrieb genommen werden. Die Vorlage der mängelfreien Abnahmebescheinigung der ARA einschließlich der Dichtheitsprüfung des gesamten Rohrleitungssystems bei der Stadtentwässerung Peine sind Voraussetzung für die Erteilung der Entwässerungsgenehmigung nach Satzung und der Einleitungsgenehmigung nach § 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

 

ARA und Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen auf Grundstücken sind alle 5 Jahre nach Inbetriebnahme einer erneuten technischen Überprüfung durch einen Fachkundigen oder einen Fachbetrieb zu unterziehen. Hierzu gehört auch die Dichtheitsprüfung der ARA und des zugehörigen Rohrleitungssystems nach DIN EN 1610. Betroffen hiervon sind beispielsweise alle Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß § 62 WHG in Verbindung mit §§ 101, 102, 103 des Niedersächsischen Wassergesetzes, Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen gemäß DIN EN 858, DIN 1999-100/-101 und Fettabscheideranlagen nach DIN EN 1825, DIN 4040-100.

 

 

Versickerung von Niederschlagswasser

Grundsätzlich müssen Sie als Eigentümer privater Grundstücke in der Stadt Peine Niederschlagswasser über unsere Niederschlagswasserkanäle ableiten. Es besteht insofern Anschluss- und Benutzungspflicht.

 

Wie bereits erwähnt, haben Sie aber auch die Möglichkeit, Niederschlagswasser auf Ihrem privaten Grundstück in Peine auf » Antrag versickern zu lassen. Trotz der in Peine anzutreffenden sandigen Böden können nicht überall Versickerungsanlagen gebaut und betrieben werden. Neben der Bodenbeschaffenheit sind unter anderem auch der Grundwasserstand und die Herkunft des Niederschlagswassers entscheidend. Auf Wohngrundstücken benötigen Sie für die Versickerung zwar keine Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde, jedoch sind Sie als Grundstückseigentümer für die schadlose Versickerung verantwortlich. Unsere Mitarbeiter von der Grundstücksentwässerung beraten Sie dazu gerne.

 

Bei der Versickerung auf Gewerbegrundstücken ist sicherzustellen, dass keine belasteten Flächen an das Versickerungssystem angeschlossen werden. Auf Industrie- und Gewerbegrundstücken ist die Versickerung daher bei der Unteren Wasserbehörde individuell zu beantragen. Erst nachdem diese die Versickerung genehmigt hat, dürfen die technischen Anlagen erstellt werden. Nach Erteilung der Genehmigung sind Sie als Grundstückseigentümer für die schadlose Versickerung verantwortlich. Unsere Mitarbeiter von der Grundstücksentwässerung beraten Sie dazu gerne.

Anträge und Formulare

Einfach und bequem.

Für Ihre Vorhaben als Bauherr oder Grundstückseigentümer finden Sie alle relevanten Anträge und Formulare in unserem Download-Bereich. Für Rückfragen können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren unter 05171 46-0.

» Download-Bereich

 

 

Störungshotline

0800 4646-444