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Informationen für Bauherren
Sie wollen in Peine bauen?
Bevor Sie an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden können, benötigen wir von Ihnen einige Unterlagen. Zunächst müssen Sie einen Entwässerungsantrag ausfüllen. Diesem sind verschiedene Dokumente beizufügen. In unserem » Download-Bereichhaben wir für Sie die erforderlichen Antragsunterlagen zusammengestellt. Die verschiedenen Bemessungsblätter, die Ihnen unter anderem die Berechnung der erforderlichen Rohrdurchmesser erleichtern, sind Bestandteil des Entwässerungsantrages. Hier finden Sie auch unseren » Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der zentralen Niederschlagswasserbeseitigung. Diesen Antrag können Sie stellen, wenn Sie das auf Ihrem Grundstück anfallende Niederschlagswasser versickern lassen wollen.
Achtung: In einigen Fällen kann die Bearbeitung Ihres Antrages zeitaufwendiger sein. Deshalb sollten Sie den Antrag mindestens vier Wochen vor dem geplanten Herstellungsbeginn bei uns einreichen.
An- und Umbauten
Wenn Sie einen An- oder Umbau auf Ihrem Grundstück planen, erhalten Sie bei uns Rat und Hilfe. So können wir für Sie – soweit vorhanden – Entwässerungspläne aus der sogenannten Hausakte Ihres Grundstücks einsehen und Pläne kopieren. Ob Sie für Ihre Baumaßnahme einen Entwässerungsantrag stellen müssen, das Anzeigeverfahren oder das vereinfachte Antragsverfahren anwenden können, erläutern Ihnen die Mitarbeiter unserer Grundstücksentwässerung gern.
Abnahme und Inbetriebnahme
Sichtabnahmen für Grundstücksentwässerungsanlagen erfolgen im Stadtgebiet von Peine im offenen Rohrgraben. Abnahmetermine stimmen Sie als Bauherr bitte mindestens 48 Stunden vorher mit unseren Mitarbeitern der Grundstücksentwässerung ab.
Übrigens: Auch Grund- und Sammelleitungen für Niederschlagswasser unterliegen bei der Stadtentwässerung Peine der satzungsmäßigen Abnahmepflicht.
Die Schmutzwasserentwässerungsanlage auf Ihrem Grundstück darf erst nach erfolgreicher Dichtheitsprüfung in Betrieb genommen werden. Dieses gilt auch für die Niederschlagswasserentwässerung auf Ihrem Grundstück, wenn diese in einem durch Mischwasserkanalisation entwässerten Gebiet liegt.
Versickerung von Niederschlagswasser
Grundsätzlich müssen Sie als Eigentümer privater Grundstücke in der Stadt Peine Niederschlagswasser über unsere Niederschlagswasserkanäle ableiten. Es besteht insofern Anschluss- und Benutzungspflicht.
Wie bereits erwähnt, haben Sie aber auch die Möglichkeit, Niederschlagswasser auf Ihrem privaten Grundstück in Peine auf » Antrag versickern zu lassen. Trotz der in Peine anzutreffenden sandigen Böden können nicht überall Versickerungsanlagen gebaut und betrieben werden. Neben der Bodenbeschaffenheit sind unter anderem auch der Grundwasserstand und die Herkunft des Niederschlagswassers entscheidend. Auf Wohngrundstücken benötigen Sie für die Versickerung zwar keine Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde, jedoch sind Sie als Grundstückseigentümer für die schadlose Versickerung verantwortlich. Unsere Mitarbeiter von der Grundstücksentwässerung beraten Sie dazu gern.
Anträge und Formulare
Einfach und bequem.
Für Ihre Vorhaben als Bauherr oder Grundstückseigentümer finden Sie alle relevanten Anträge und Formulare in unserem Download-Bereich. Für Rückfragen können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren unter 05171 46-0.
Störungshotline
0800 4646-444