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Schutz vor bösen Überraschungen

Ein Rückstau im öffentlichen Kanalsystem ist zwar die große Ausnahme, kann unter Umständen aber zu erheblichen Schäden in und an Ihrer Immobilie führen. Deshalb sollten Sie Ihre Gebäude vor Rückstau und ungewollten Überflutungen durch Abwasser schützen.

 

Das gilt insbesondere für Grundstücke mit Unterkellerung. In Ausnahmefällen können auch Gebäude ohne Unterkellerung betroffen sein, wenn diese Entwässerungsgegenstände, also beispielsweise Abflüsse, unterhalb der Rückstauebene besitzen.

Was ist und wo liegt die Rückstauebene?

Die Rückstauebene ist die Höhe, bis zu der sich das Abwasser in der öffentlichen und privaten Abwasseranlage aufstauen kann, bevor es aus den Schachtabdeckungen auf der Straße austritt. Bis zu dieser Höhe sind alle angeschlossenen Entwässerungsgegenstände auf den Grundstücken gegen einen solchen Rückstau zu sichern. In Peine liegt die Rückstauebene auf Höhe der Oberkante der Straßenoberfläche vor dem betroffenen Grundstück.

Wie sichere ich mein Kellergeschoss gegen Rückstau aus der Kanalisation?

Zunächst gilt: Alle Abwässer, die unter der Rückstauebene anfallen, sind grundsätzlich über Hebeanlagen in die öffentliche Abwasseranlage einzuleiten. Solche Hebeanlagen sind der sicherste Schutz gegen Rückstau. Nur ersatzweise können Sie Rückstauverschlüsse anbringen. Für deren Einsatz sind jedoch einige Voraussetzungen zu erfüllen:

 

  • Im Rückstaufall muss auf die Benutzung der Entwässerungsobjekte verzichtet werden können. Beispiel: Ein WC unterhalb der Rückstauebene kann nur dann mit einem Verschluss gesichert werden, wenn oberhalb der Rückstauebene ein weiteres WC zur Verfügung steht.
  • Die gesicherten Räume müssen von untergeordneter Bedeutung sein, es dürfen keine wesentlichen Sachwerte gefährdet werden.
  • Es muss ausreichendes Gefälle zum Kanal vorhanden sein.

Wie kann ich mein Grundstück vor Überflutungen schützen?

Gebäude sollten immer so in das Gelände eingebunden werden, dass Niederschlagswasser vom Gebäude weg fließen kann und dass eine Überhöhung zur Straße vorhanden ist. Besondere Sicherungsmaßnahmen sind erforderlich für Einfahrten von Tiefgaragen, Kellereingänge, Lichtschächte und ähnliche Objekte.

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