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Sie fragen – wir antworten

An dieser Stelle beantworten wir die häufigsten Fragen privater Grundstückseigentümer zu Themen der Stadtentwässerung. Wenn Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, rufen Sie uns gerne an unter 05171 46-0.

Wo finde ich Unterlagen/Pläne über die Entwässerungsanlage meines Grundstücks?

In der sogenannten Hausakte. Diese wird bei der Stadt Peine im Rathaus im Bereich „Hochbau/Bauordnung“, Kantstraße 5, geführt. Hausakten enthalten in den meisten Fällen Informationen zur Grundstücksentwässerungsanlage.

Was gehört zur Entwässerungsanlage eines Grundstücks?

Alle baulichen Anlagen zur Sammlung, Ableitung, Beseitigung und Behandlung von Abwasser in Gebäuden und auf Grundstücken. Beispiele: Entwässerungsobjekte wie Abflüsse, Rohrleitungen, Hebeanlagen, Rückstauventile, Kontrollschächte, Abscheideranlagen, Kleinkläranlagen, Abwassergruben, Versickerungsanlagen.

Wo beginnt die öffentliche Abwasseranlage?

In der Regel ist die Grundstücksgrenze auch die Schnittstelle zwischen öffentlicher und privater Abwasseranlage. Im Stadtgebiet Peine gilt dieses für die Besitzverhältnisse des Grundstücksanschlusskanals und des Kontroll- oder Übergabeschachtes an der Grundstücksgrenze. Das gilt aber nicht für die Unterhaltung oder die Instandsetzung sowie die damit verbundenen Kosten für die Grundstücksanschlusskanäle und Schächte.

Wie schütze ich meinen Keller gegen nasse Außenwände oder Fußböden?

Grundsätzlich verweisen wir hierbei auf die einschlägigen hochbaulichen Vorschriften für Neubauten. Dazu gehört zum Beispiel die sogenannte „Weiße Wanne“ für Kellergeschosse. Anwendung finden auch Beschichtungs- und Dämmbeschichtungsverfahren wie die Dickbeschichtung aus Bitumenmasse oder Dämmdrainplatten mit Noppenbahnvorlage. Sollte bereits eine Renovierung nötig sein, können die Injektionsverfahren gegen vertikal und horizontal eindringendes Wasser zum Einsatz kommen.

Wohin mit dem Drainagewasser?

Drainagen finden im Hausbau größtenteils bei Gebäuden mit unterkellerten Gebäudeteilen und recht hohem Grundwasserstand Anwendung. Daher liegen sie auch meistens unterhalb der Kellersohle. Drainagewasser kann dann ohne technische Hilfsmittel nicht abgeführt werden. Eine Ableitung in die Schmutzwasserkanalisation mit oder ohne technische Hilfsmittel ist grundsätzlich nicht zulässig.

 

Also: Drainagewasser gehört auf keinen Fall in die Schmutzwasserkanalisation. Abzuführendes Drainagewasser lässt sich mit einer Tauchpumpe in einem Kontroll- und Spülschacht für die Drainage selbsttätig in die Regenwasserkanalisation auf dem Grundstück ableiten. Auch hier gilt die Rückstauschutzverpflichtung.

Sind Nutzungsanlagen für Niederschlagswasser im Haushalt zulässig, und werden diese Anlagen finanziell gefördert?

Brunnenwasseranlagen oder Anlagen zur Nutzung von Niederschlagswasser sind zulässig. Diese erfordern aber zusätzliche Wasserzähler, um die tatsächlich im Haushalt produzierte Abwassermenge erfassen zu können. Die Standorte der Zähler im Gebäude legen Sie gemeinsam mit der Stadtentwässerung Peine (SEP) fest. Im Gebäude selbst müssen Sie ein drittes Wasserleitungssystem, das ausschließlich dieses Wasser führt und keine direkte Verbindung zum Frischwassernetz besitzt, herstellen. Diese Anlagen müssen auch dem jeweiligen Versorgungsunternehmen für Frischwasser sowie dem Gesundheitsamt des Landkreises Peine gemeldet werden. Die SEP übernimmt die technische Abnahme dieser Anlagen. Zuständige Versorgungsunternehmen sind der Wasserverband Peine für die Peiner Ortschaften und die Stadtwerke Peine für das Gebiet der Kernstadt.

 

Fördermittel stellt die SEP nicht zur Verfügung. Gegebenenfalls lohnt sich hier aber eine Nachfrage bei der Stadt Peine.

Sind Zerkleinerungsanlagen im Schmutzwassersystem zulässig?

Zerkleinerungsanlagen sind grundsätzlich in Deutschland nicht zulässig. Biomüll und andere Abfälle gehören nicht ins Abwasser, sondern werden im Landkreis Peine in gesonderten Tonnen gesammelt und auch vom Landkreis entsorgt.

Dürfen Entwässerungen von Kellerlichtschächten an die Entwässerungsanlage des Grundstücks oder an die Drainage angeschlossen werden?

Nein, dürfen sie nicht! Lichtschächte liegen mit ihrer Entwässerung meistens unterhalb der Rückstauebene und müssen daher gegen Rückstau gesichert werden. In Gebieten mit einer Mischwasserkanalisation kommt noch der mögliche Austritt von Gasen aus der Kanalisation hinzu. Lichtschächte sind auch nicht an die Drainage anzuschließen, weil Oberflächenwasser nicht direkt ohne Filterschicht ins Grundwasser eingeleitet werden darf.

Welche Pflasterarten kann ich verwenden, um eine als versickerungsfähig anerkannte Hoffläche herzustellen?

Als versickerungsfähig akzeptiert die SEP nur einen Rasengitterstein, Schotterrasen oder grobkörnigen Kiesbelag. Drainpflaster oder Pflaster mit hohem Fugenteil gelten als nicht dauerhaft versickerungsfähig und werden deshalb von uns nicht anerkannt. Wichtig ist jedoch für alle Befestigungsarten, dass nicht nur die oberste Schicht versickern kann, sondern auch der restliche Aufbau der Verkehrsfläche versickerungsfähig ist. Das bedeutet, dass auch das Bettungsmaterial des Pflasters und die Tragschicht der Fläche keine Kornanteile enthalten dürfen, die kleiner als 2 Millimeter sind.

 

Zu guter Letzt weisen wir auf die „Textlichen Festsetzungen“ in den Bebauungsplänen hin. Hier werden schon die meisten Fragen zum Umgang mit Regenwasser, Grundstückszufahrten und Stellflächen beantwortet.

Wozu brauche ich eine Be-/Entlüftung der Abwasserleitungen über das Dach?

Das Abwasser kann aus den Entwässerungsobjekten nur ablaufen, wenn gleichzeitig Luft nachströmt. Außerdem muss das Abwasser belüftet werden, um sauerstofflose Prozesse in der Kanalisation zu vermeiden. Bei Kanalspülungen kann sich der Druck über die Lüftungsleitungen entspannen, ohne dass Entwässerungsobjekte „ausgeblasen“ werden.

Was darf über die Toilette entsorgt werden?

» Abfluss und Toilette sind kein Mülleimer. Abfälle dürfen nur einem dafür vorgesehen Sammelsystem zugeführt werden. Essensreste, » Medikamente, Farben und Lacke, Pflanzenschutzmittel, Frittierfette und Hygieneartikel gehören nicht in die Toilette, sondern in den Abfall. All diese Stoffe sorgen für Störungen bei der Abwasserbeseitigung oder locken Ungeziefer an, die nicht nur in der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage auftreten.

Auch Katzenstreu ist kein Fall für die Toilette. Sie gehört in den Restmüll entsorgt.

Unsere Kontaktdaten

Stadtentwässerung Peine

Woltorfer Straße 64

31224 Peine

Fon 05171 46-0

Fax 05171 46-289

 

Anträge und Formulare

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Für Ihre Vorhaben als Bauherr oder Grundstückseigentümer finden Sie alle relevanten Anträge und Formulare in unserem Download-Bereich. Für Rückfragen können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren unter 05171 46-0.

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0800 4646-444