Sehr geehrter Besucher,

Sie nutzen eine veraltete Browserversion. Damit Ihnen alle Informationen unserer Homepage uneingeschränkt und in nutzerfreundlicher Darstellung zugänglich sind, empfehlen wir Ihnen, die aktuelle Browserversion herunterzulassen.

Gebühren

Für die Inanspruchnahme der zentralen städtischen Abwasseranlagen – dazu zählen Zentralklärwerk, Pumpstationen und Kanäle – werden Abwassergebühren für die Grundstücke erhoben, die an diese Anlagen angeschlossen sind oder Abwasser einleiten.

Bei den Abwassergebühren unterscheiden wir nach Schmutzwasser undNiederschlagswasser. Die Abwassergebühren legt die Stadt Peine in ihrer »Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung fest. Diese wird alle zwei Jahre vom Rat der Stadt Peine neu beschlossen. Die Stadt hat die Stadtwerke Peine GmbH als Betriebsführerin der Stadtentwässerung Peine mit der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen, der Berechnung der Gebühren, der Ausfertigung und der Versendung der Gebührenbescheide und dem Einzug der Gebühren einschließlich des Mahnwesens beauftragt.

SEPA-Basis-Lastschriftmandat

Einfach, bequem und pünktlich

Nutzen Sie Ihre Vorteile bei der Zahlung per Lastschrift.

 

  • Einfaches Zahlungsverfahren
  • Wegfall der Terminüberwachung Ihrer Zahlungen
  • Vermeidung von Zahlungsversäumnissen
  • Persönliche Zeitersparnis
  • pünktliche Zahlung von Gebühren und Erstattung von Guthaben

 

Mit Ihrem Einverständnis zum SEPA-Basis-Lastschriftmandat bucht die Stadtentwässerung Ihre vierteljährlichen Abschläge automatisch ab. Der Ausgleich der Jahres- bzw. Abschlussbescheide, ob Nachzahlung bzw. Guthabenerstattung, erfolgt ebenfalls automatisch. Mittels unserer Jahres- bzw. Abschlussbescheide und Ihrer Kontoauszüge behalten Sie immer den Überblick. Ihr Einverständnis zum Basis-Lastschriftmandat können Sie selbstverständlich jederzeit widerrufen.

»Antrag SEPA-Basis-Lastschriftmandat

 

 

 

Abwassergebühren (gültig ab 01.01.2023)

Schmutzwasser

Verbrauchsabhängige Gebühr 2,96 €/m³
Grundgebühr jährlich monatlich
Qn2,5 90,00 € 7,50 €
Qn3,5 126,00 € 10,50 €
Qn6 216,00 € 18,00 €
Qn10 360,00 € 30,00 €
Qn15 540,00 € 45,00 €
Qn25 900,00 € 75,00 €
Qn40 1.440,00 € 120,00 €
Qn60 2.160,00 € 180,00 €
Qn100 3.600,00 € 300,00 €
Qn150 5.400,00 € 450,00 €

Niederschlagswasser

Gebühr je 10 m² befestigte Fläche 4,40 €/Jahr

Nicht verschmutztes Abwasser

z. B. Kühlwasser 0,60 €/m³

Gebührenpflichtig ist der Grundstückseigentümer sowie eventuelle Nießbraucher. Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.

 

Der Verkäufer eines Grundstückes hat jeden Wechsel der Eigentumsverhältnisse am Grundstück innerhalb eines Monats schriftlich gegenüber der Stadtwerke Peine GmbH mitzuteilen.

 

Schmutzwasser

Der Rat der Stadt Peine hat die Schmutzwassergebühr in der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung am 24. November 2022 auf 2,96 €/m³ ab 1. Januar 2023 neu festgesetzt. Bei der Schmutzwassergebühr handelt es sich um eine verbrauchsabhängige Gebühr, die sich nach der Abnahme der Trinkwassermenge richtet.

 

Schmutzwassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangt sind, werden auf Antrag abgesetzt.

 

Neben der verbrauchsabhängigen Gebühr wird eine jährliche Grundgebühr je nach Zählergröße (Nennleistung Qn) des Wasserzählers erhoben. Durch die Grundgebühr wird ein Teil der für die Unterhaltung der öffentlichen Abwasserleitungen und Abwasserbehandlungsanlagen anfallenden Kosten gerechter auf die Grundstückseigentümer umgelegt. Diese Fixkosten fallen unabhängig von der eingeleiteten Wassermenge an.

 

Ausgenommen von der Schmutzwassergrundgebühr sind Wasserzähler auf Grundstücken, die keinen Anschluss an das Abwassernetz haben, sowie privat installierte Zwischenzähler, die ausschließlich dem Nachweis von abzusetzenden Schmutzwassermengen dienen, beispielsweise Gartenwasserzähler.

 

Auf Antrag können Wasserzähler auf Grundstücken befreit werden, deren Frischwasser ausschließlich zur Bewässerung von Ackerflächen, zur Tränke von Großvieh oder ähnlichen Nutzungen dient. Auch bei Anlagen wie Sprinklern, die aufgrund von behördlichen oder gesetzlichen Auflagen vorgehalten werden, ist eine Befreiung möglich.

Niederschlagswasser

Die Niederschlagswassergebühr wird nach der überbauten und befestigten Grundstücksfläche bemessen, von der Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt.


Die Größe der auf einem Grundstück überbauten, befestigten und am öffentlichen Abwasserkanal angeschlossenen Flächen bestimmt die Höhe der Niederschlagswassergebühr. Deshalb ist es notwendig, diese versiegelten Flächen zu ermitteln. Sollte sich auf Ihrem Grundstück die Größe der angeschlossenen Flächen verändern, teilen Sie dies bitte der Stadtwerke Peine GmbH unverzüglich mit. Bauliche Veränderungen, die zu einer Reduzierung der eingeleiteten Niederschlagswassermenge führen – zum Beispiel Bau einer Versickerungsanlage – werden ab dem 1. des Folgemonats berücksichtigt, nachdem der Grundstückseigentümer die entsprechende bauliche Veränderung angezeigt und nachgewiesen hat.

Kontakt Abwassergebühren

Bei Fragen rund um die Gebühren wenden Sie sich bitte an:

abwassergebuehren@stadtwerke-peine.de

Anträge und Formulare

Einfach und bequem.

Für Ihre Vorhaben als Bauherr oder Grundstückseigentümer finden Sie alle relevanten Anträge und Formulare in unserem Download-Bereich. Für Rückfragen können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren unter 05171 46-0.

» Download-Bereich

 

 

Störungshotline

0800 4646-444