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Einleitungsantrag

Sie müssen Abwasser Ihres Gewerbe- oder Industriebetriebs in den öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanal der Stadt Peine einleiten? Oder Sie wollen eine bestehende Entwässerungsanlage verändern?

 

Grundsätzlich kein Problem. Sie müssen dafür allerdings einen Einleitungsantrag nach § 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 98 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) sowie einen Entwässerungsantrag stellen. Alle dafür notwendigen Formulare finden Sie hier auf dieser Seite (s.u.).

 

Die Einleitungs- und Entwässerungsgenehmigung ist gleichermaßen für Neuanlagen und Bestandsanlagen, die vergrößert oder verändert werden, vom Betreiber oder Grundstückseigentümer zu beantragen.

 

Von der SEP wird empfohlen, im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens den "Erhebungsbogen zum Indirekteinleiterkataster" auszufüllen und die einzureichenden Genehmigungsunterlagen anhand der Angaben im Erhebungsbogen gemeinsam mit der SEP abzustimmen.

 

Die Genehmigung zur Einleitung gewerblicher oder industrieller Abwässer erfolgt zeitlich befristet und muss in der Regel alle 10 Jahre vom Betreiber der Anlage neu beantragt werden. Der Gesetzgeber berücksichtigt damit den technischen Fortschritt sowohl in der Produktion als auch bei der Behandlung von Industrieabwasser.

 

Der Einleitungsantrag beinhaltet:
» Antrag auf Genehmigung einer Einleitung von gewerblichem bzw. industriellem Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage (Schmutzwasser) (pdf)

 

und soweit erforderlich:

» Entwässerungsantrag
» Anlage 1 (Schmutzwassermengen)
» Anlage 2  (Niederschlagswassermengen)
» Anlage 2.1 (Niederschlagswasser / öffentliche Abwasseranlage)


ferner:

  • Anlage 3 für die Berechnung Rückhaltung von Niederschlagswasser
  • Anlage 4 für die Nutzung von Niederschlagswasser
  • Anlage 5 Kondensateinleitung aus Feuerstätten gemäß ATV A 251
  • Anlage 6 Bemessung LF-Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
  • Anlage 7 Bemessung LF-Abscheideranlagen für Fette

 

Die Antragsunterlagen reichen Sie bitte in 2-facher Ausfertigung ein.

 

Achtung: Bitte beachten Sie, dass eine Einleitungsgenehmigung durch die SEP nur dann erteilt werden kann, wenn für die Abwasserreinigungsanlage (ARA) entweder ein Prüfzeichen des Institutes für Bautechnik oder spezielle Genehmigungen des Gewerbeaufsichtsamtes und/oder der Unteren Wasserbehörde vorliegen. In einigen Fällen kann die Bearbeitung Ihres Antrages zeitintensiv sein. Deshalb sollten Sie den Antrag mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Herstellungsbeginn bei uns einreichen.

Anträge und Formulare

Einfach und bequem.

Für Ihre Vorhaben als Bauherr oder Grundstückseigentümer finden Sie alle relevanten Anträge und Formulare in unserem Download-Bereich. Für Rückfragen können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren unter 05171 46-0.

» Download-Bereich

 

 

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0800 4646-444