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Häufig gestellte Fragen

Wo konnte der Erfassungsbogen eingereicht werden?

 

Dem Anschreiben wurde ein Freiumschlag beigefügt, der zum Versand genutzt werden konnte. Alternativ konnte der Erfassungsbogen auch in der Beratungsstelle in der Woltorfer Straße 64 abgegeben werden.

 

 

 

Muss der Grundstückseigentümer nach der Aktualisierung der Flächen mehr bezahlen?

 

Mit Erhebung der Flächen wurden lediglich die Gebührenanteile gerechter umgelegt.

 

Was kann der Grundstückseigentümer tun, um die Niederschlagswassergebühr gering zu halten oder zu senken?

 

Befestigte Flächen können entsiegelt werden. Darüber hinaus ist es möglich und sinnvoll, Niederschlagswasser zu sammeln und auf dem Grundstück zu versickern. Dazu ist ein »Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Stadtentwässerung Peine zu stellen.

 

Im Erfassungsbogen war jedoch die aktuelle Entwässerungssituation auf dem Grundstück einzutragen. Sollten spätere Änderungen (z. B. Entsiegelungen) vorgenommen werden, sind diese der Stadtwerke Peine GmbH zu melden. Die Änderungen werden einen Monat nach Fertigstellung wirksam und fließen in die Neuberechnung der Gebühren ein.

 

Wenn kein Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage eingeleitet wird, muss trotzdem eine Niederschlagswassergebühr bezahlt werden?

 

Nein. Die Niederschlagswassergebühr muss in diesem Fall nicht entrichtet werden, da die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage für Niederschlagswasser nicht genutzt wird.

 

 

Wer bekam den Erfassungsbogen und wer durfte ihn unterschreiben?

 

Der Erfassungsbogen ist für Eigentümer, Zustellungsberechtigte, Nutzungsberechtigte, Hausverwaltungen oder Wohnungsbaugesellschaften des jeweils angeschlossenen Grundstücks / der jeweils angeschlossenen Grundstücke.

 

Muss die Stadt auch für ihre Straßenflächen bezahlen, weil von dort auch Niederschlagswasser eingeleitet wird?

 

Ja. Die Stadt wird an den Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung beteiligt.

 

War es verpflichtend, den Erfassungsbogen auszufüllen?

 

Es bestand nach der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Peine eine Mitwirkungspflicht für Grundstückseigentümer. Bei fehlendem Erhebungsbogen wurden alle per Luftbild ermittelten Flächen für die jeweilige Gebührenberechnung zugrunde gelegt.

 

§ 20 Satz 1 der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Peine:

 

„Die Abgabenpflichtigen und ihre Vertreter haben der Stadt, der Stadtwerke GmbH und der Stadtentwässerung Peine jede Auskunft zu erteilen, die für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben erforderlich ist.“

 

Können falsche Angaben der Grundstückseigentümer festgestellt werden?

 

Ja. Zudem werden stichprobenartige Überprüfungen vor Ort durchgeführt.

 

Was war zu tun, wenn die Angaben auf dem Erfassungsbogen falsch waren?

 

Falsche Angaben auf dem Erfassungsbogen sind zu korrigieren gewesen (3. Spalte, „Korrigierte Flächengröße (m²)").

 

Aus Gründen der Datenverarbeitung waren folgende Regeln dabei zu beachten:

 

•  Alle Flächen waren immer auf volle Quadratmeter abzurunden.

•  Auf Leserlichkeit der Eintragungen war zu achten.

•  Eintragungen waren ausschließlich mit einem Kugelschreiber vorzunehmen.

•  Anmerkungen waren im Lageplan zu skizzieren.

•  Weitere Anlagen waren ausschließlich im Format DIN A4 einzureichen.

•  Blätter waren keinesfalls zusammenzuheften.

 

Wieso müssen für Flächen mit Ökopflaster Niederschlagswassergebühren bezahlt werden?

 

Verschmutzungen (Reifenabrieb, Straßenschmutz, Laub etc.) und Vermoosung setzen den Poren des Pflasters zu. Dabei verdichtet sich der Untergrund so sehr, dass das Versickern des gesamten Niederschlagswassers – gerade bei starkem Regen – nicht mehr gegeben ist. Messungen haben gezeigt, dass abhängig von der Verlegung, der Beanspruchung und der Lage der Fläche die Versickerungsfähigkeit des Pflasters nach den ersten Jahren rapide abnimmt. Regelmäßige fachgerechte Aufbereitungen sind schwierig und teuer.

 

Besteht ein Gefälle zur Straße, kommt es z. B. bei starkem Gewitterregen trotzdem zu einem Abfließen von Oberflächenwasser in die Kanalisation. Da dies bei der Dimensionierung des Kanalnetzes berücksichtigt werden muss, rechtfertigt eine solche Vorhalteleistung nach der örtlichen Satzung die Gebührenpflicht für jede Form der Befestigung.

 

Im Einzelfall ist eine Beratung durch unsere Mitarbeiter sinnvoll.

 

Woran ist zu erkennen, welche Flächen an die Kanalisation angeschlossen sind?

 

Informationen dazu können meist den Bauunterlagen entnommen oder bei der Bauordnung (Hausakte) der Stadt Peine erfragt werden.

Die Größe der Dachfläche wird in der Draufsicht einschließlich Dachüberstände ermittelt. Die Dachneigung spielt hierbei keine Rolle. Teile von Balkonen, Terrassen und Hofflächen, die unterhalb der Dachüberstände liegen, werden bei der Flächenermittlung nicht erfasst. Für abgrenzbare befestigte Teilflächen wird die Größe jeweils separat angegeben.
 

Die Ermittlung der Dachfläche ist in der »Skizze (pdf) beispielhaft dargestellt, diese können Sie herunterladen und bei Bedarf ausdrucken.

Darstellung zur Flächenermittlung

Wie ist zu erkennen, wohin die Teilflächen auf dem Grundstück entwässern?

 

Es muss geprüft werden, ob Rinnen oder Hofeinläufe vorhanden sind, über die das Niederschlagswasser zur öffentlichen Kanalisation fließt. Am besten lässt sich das bei Regenwetter beobachten. Unter Umständen kann ein sogenannter „Eimertest“ gemacht werden. Dabei wird ein Eimer Wasser auf die Fläche gegossen und die Fließrichtung beobachtet.

 

Macht es einen Unterschied, ob direkt oder indirekt in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage entwässert wird?

 

Nein, das macht keinen Unterschied. Grundsätzlich findet in solch einem Fall eine Einleitung statt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das indirekt oder direkt passiert.

 

Macht es für den Grundstückseigentümer einen Unterschied, ob sein Grundstück an einen Mischwasserkanal oder an einen reinen Niederschlagswasserkanal angeschlossen ist?

 

Nein, es macht keinen Unterschied. Auch hier findet eine kostenpflichtige Einleitung in eine öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage statt. Lediglich eine Einleitung von Niederschlagswasser in die Schmutzwasserkanalisation in Trenngebieten ist nicht zulässig.

 

Wie werden Veränderungen der Flächen berücksichtigt?

 

Jegliche Veränderungen sind unmittelbar nach Fertigstellung in einen Lageplan des Grundstückes einzutragen und der Stadtwerke Peine GmbH schriftlich mitzuteilen. Änderungsmitteilungen werden immer berücksichtigt.

 

§ 11 Abs. 6 und 7 der Abgabensatzung zur Abwasserbeseitigung der Stadt Peine:

 

(6) Der Gebührenpflichtige hat die Berechnungsgrundlagen und ihre Änderungen der Stadtwerke Peine GmbH innerhalb eines Monats nach Eintritt der Gebührenflicht oder eines Änderungstatbestandes schriftlich mitzuteilen."

 

(7) Bauliche Veränderungen, die zu einer Reduzierung der Niederschlagsmenge führen (z. B. Nutzung einer Zisterne, Herstellung einer Versickerungs- oder einer Niederschlagswassernutzungsanlage) werden ab dem 1. des Folgemonats berücksichtigt, nachdem der Grundstückseigentümer die entsprechenden baulichen Veränderungen gegenüber der Stadtwerke Peine GmbH angezeigt und nachgewiesen hat."

 

Wie müssen die Niederschlagswassergebühren bei Mehrfamilienhäusern verteilt werden?

 

Die Stadt Peine erhebt die Gebühr in der Regel für das jeweilige Grund-/Flurstück.

 

Bei Mehrfamilienhäusern oder Wohnungs- und Teileigentum werden die Niederschlagswassergebühren in der Regel nach einem für jedes Grundstück individuellen Flächenmaßstab von den Grundstückseigentümern, der Eigentümergemeinschaft oder der Hausverwaltung umgelegt und ist Bestandteil der Nebenkostenabrechnung.

 

Wieso wurde bei Eigentümergemeinschaften nur an einen Eigentümer ein Erfassungsbogen versandt?

 

Da die versiegelten Flächen anhand des Luftbildes nur auf das Grundstück, nicht aber auf die einzelnen Eigentümer verteilt werden konnten, ist dies für alle Beteiligten die einfachste Verfahrensabwicklung gewesen. Diese Handhabung ist rechtens und kann in der Satzung der Stadt Peine nachgelesen werden. Grundlage ist grundsätzlich das Flurstück, belastet wird die Eigentümergemeinschaft.

 

§ 14 Abs. 1 Satz 3 der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Peine:

 

Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner." 

 

Ab wann stand die neue gebührenpflichtige Fläche fest?

 

Am Jahresende 2019 wurden die Eigentümer über die kostenpflichtigen Flächen in einem separaten Schreiben informiert.

 

Sind Anpassungen nach der Bekanntgabe der neuen Flächen noch möglich?

 

Ja, bitte teilen Sie uns Ihre Anpassungen in schriftlicher Form mit.

 

Wie ist die neue Fläche (Messbetrag) im aktuellen Abwassergebührenbescheid zu erkennen?

 

Mit Versendung der aktuellen Abwassergebührenbescheide wird lediglich der Abschlagsbetrag auf Basis der neu ermittelten angeschlossenen Grundstücksfläche festgesetzt. Maßgeblich für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr für den letzten Erhebungszeitraum ist die bisher veranlagte Fläche. Der künftige Messbetrag der veranlagten Fläche wird als solches erst im darauffolgenden Jahr 2021 im Gebührenbescheid ersichtlich sein.

Anträge und Formulare

Einfach und bequem.

Für Ihre Vorhaben als Bauherr oder Grundstückseigentümer finden Sie alle relevanten Anträge und Formulare in unserem Download-Bereich. Für Rückfragen können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren unter 05171 46-0.

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